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Leistungsbeschreibung

Leistung, Regelangebot, Zusatzleistung

Da die bei uns aufgenommenen Kinder und Jugendlichen in so gut wie allen Fällen für eine gewisse Zeitdauer umfassende Entwicklungsphase ein neues Zuhause finden (sollen), besteht der Schwerpunkt des pädagogischen Regelangebots in der Kombination der individuellen Betreuung mit der notwendigen Alltagsbewältigung und (in aller Regel neu zu schaffender) Alltagsgestaltung. Ein gelingender Prozess dieser Art benötigt ein Wohl- und Zuhausegefühl und hat trag- und belastungsfähige emotionale Beziehungen zur Voraussetzung. Die so bestimmte Pädagogik beinhaltet sowohl einen Halt vermittelnden äußeren Rahmen durch wiederkehrende verlässliche Rhythmen und Standardisierungen, als auch die Anerkennung der durch die jeweilige Persönlichkeit gesetzten Bedingungen und Grenzen, die Beschäftigung damit, die Auseinandersetzung darum und das gemeinsame Streben nach Veränderung.

Die Zielrichtung der sozialpädagogischen Arbeit ist damit sowohl Individuation als auch Sozialisation. Auch heilpädagogisches, schulpädagogisches und in der Berufsbildung unterstützendes Handeln ist Bestandteil davon. Je detaillierter in den Hilfeplänen strukturiertes, zielorientiertes Handeln vereinbart ist, desto genauer ist die Überprüfung und Kontrolle der Erziehungspraxis möglich.

Die Kinder und Jugendlichen wohnen in Einzelzimmern, die über drei Etagen verteilt sind. Daneben stehen mehrere Wohnzimmer und sonstige Gemeinschaftsräume zur Verfügung. In einem Appartement, das der Einrichtung am Haus angegliedert ist, besteht die Möglichkeit, schrittweise in das Erwachsensein und die Verselbständigung hinein zu wachsen. Die Betreuung junger Erwachsener in der eigenen Wohnung wird ebenfalls übernommen und nach dem jeweilig anfallenden Sach- und Personalaufwand auf der Grundlage von Fachleistungsstunden abgerechnet.

Bei vielen unserer Kinder und Jugendlichen bemerken wir Probleme im (Er-)Leben ihrer Geschlechterrolle und der Identifikation damit und häufig Störungen im Sexualleben. Viele waren sexuellen Übergriffen der verschiedensten Art ausgesetzt. Wir ermöglichen daher sowohl koedukative, als auch geschlechtsspezifische Pädagogik.

Um bei der Bewältigung von Schulproblemen zu helfen, beinhaltet die Regelleistung den regelmäßigen Kontakt und die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und Schulleitungen der Schulen am Ort, in Heide und in Husum. Die Durchführung der nötigen Förderangebote in der Gruppe oder im Einzelfall und gezielte Hausaufgabenhilfe und -überwachung ist ebenfalls enthalten. Schulbegleitung über einen begrenzten Zeitraum und Einzelbeschulung im Haus (einzelne Tage bis zu vier Wochen) ist möglich. Derartige Maßnahmen über einen längeren Zeitraum müssen als Zusatzleistung abgerechnet werden, wie auch der mit dem Besuch der Schule für Erziehungshilfe verbundene zusätzliche Aufwand.

Im Hilfeplanprozess wird vereinbart, welche beraterische und evtl. auch pädagogische Arbeit mit den Eltern, Stiefeltern, Herkunftsfamilien und sonstigen Angehörigen zu leisten ist. Selbstverständlich ist deren Beteiligung an den Hilfeplangesprächen. Unabdingbar ist für uns eine möglichst genaue und sorgfältige Diagnostik über jedes Kind in unserer Einrichtung. Wir gehen davon aus, dass sich diese in einem Prozess über eine längere Phase auch nach der Aufnahme erst entwickelt und ständig hinterfragt, überprüft und erneuert werden muss. Schon allein daraus ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien. Erwünscht und angestrebt ist in diesem Zusammenhang eine Öffnung der Eltern und sonstigen Bezugspersonen, um nach Möglichkeit die Problemursachen bearbeiten zu können. In regelmäßigen Gesprächen berichten wir außerdem über die Entwicklung des Kindes. Häufigkeit und Dauer von Wochenendbesuchen und Aufenthalten während der Ferien bei den Familien wird im Einzelfall vereinbart. Besuche von Angehörigen sind erwünscht.

Viele unserer Jugendlichen besuchen nach Beendigung der Schulpflicht aufgrund ihrer Berufsunreife Förderlehrgange der verschiedenen Anbieter (JAW, Kreishandwerkerschaft, etc.). Was oben für die Zusammenarbeit mit den Schulen geschildert ist, gilt sinngemäß für die Kooperation mit diesen Trägern. Für Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten, den Weg in die Berufsfindung und Berufsförderung zu finden, können wir ein gezieltes individuelles Arbeitstrainingsprogramm einrichten. Dies ist für ein bis zwei Jugendliche möglich. Je nach Zeitdauer und Umfang dieses Angebots können hierfür Zusatzleistungen erforderlich sein. Im hauswirtschaftlichen Bereich ist ein Ausbildungsplatz möglich.

In unserer Einrichtung steht ein umfangreiches Freizeitangebot zur Verfügung. Auf dem Gelände befinden sich ein eigenes Basketball- und ein Fußballfeld sowie ein Tiergehege. Im Haus steht Tischtennis, Tischfußball und ein Billardtisch bereit. In einer kleinen Werkstatt können Bastelarbeiten und Reparaturen durchgeführt werden. Eine Spielesammlung auf dem neuesten Stand, eine Bibliothek und mehrere PC’S mit Internetanschluss werden häufig und regelmäßig genutzt. Im Haus betreiben wir eine Reihe verschiedener AG’s (Sport, Schwimmen, Fahrrad, Video, etc.). Jedes Kind und jede/r Jugendliche sollte an einer von ihnen teilnehmen. Wassersport ist mit Kanus und einer kleinen Segelyacht möglich. Das Freizeitangebot wird durch die öffentlichen Einrichtungen (Badeanstalt, Sportplätze, Naturpark) und durch Vereine ergänzt. Wir streben an, dass unsere Kinder und Jugendlichen sich am Vereinsleben beteiligen. Jährlich wird eine Ferienfahrt durchgeführt; nach Möglichkeit sollten alle bei uns wohnenden Kinder und Jugendlichen daran teilnehmen.

Durch institutionalisierte Beteiligungsverfahren wird die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen an den Entscheidungsprozessen im Haus geregelt.

Zur pädagogischen Grundbetreuung gehört damit insbesondere

  • die kognitive Förderung des Kindes, bzw. der/des Jugendlichen
  • das soziale Lernen, das Erwerben einer (neuen) Streitkultur und von Konfliktlösungsstrategien
  • umfassende emotionale Unterstützung einschließlich der Befriedigung emotionaler Grundbedürfnisse
  • Auseinandersetzung um Werte und Normen, deren Vermittlung und deren Realisierung im Alltag
  • Vermittlung und Erlernen lebenspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Pflege und ggf. Herbeiführen und Sicherung familiärer Kontakte
  • das Erlernen eines angemessenen Freizeitverhaltens
  • die Sorge für das gesundheitliche Wohlergehen
  • die schriftliche Dokumentation des pädagogischen Geschehen

Bei den in diesem Abschnitt beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Standardleistungen des Hauses, die grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zugute kommen. Selbstverständlich ist in dieser Grundleistung die umfassende Sicherstellung der alltäglichen Versorgung eingeschlossen. Dazu gehört neben der Sorge um das seelische und emotionale Wohl eine angemessene kind- und jugendgerechte materielle Versorgung mit Bekleidung, Hygieneartikeln, Schulmaterialien, etc. Wir bieten eine aufwändige Verpflegung mit einem hohen Anteil an frisch verarbeiteten Lebensmitteln. Auf einen hohen Anteil an frischem Obst und Gemüse wird dabei Wert gelegt. Für besondere einmalige Erfordernisse wie bspw. die Anschaffung eines Fahrrades, für Klassenfahrten, Erstausstattungen und Starthilfen kann im Einzelfall ein besonderer Aufwand erforderlich sein, der zusätzlich abgerechnet werden muss.

Wenn aufgrund der jeweiligen individuellen Situation über diese pädagogisch-therapeutische Grundversorgung hinaus weiterer Bedarf an Therapie und/oder psychologischer Beratung gegeben ist, handelt es sich auch dabei um gesondert abzurechnende Zusatzleistungen, sofern die dafür anfallenden Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

In besonderen Krisenfällen ist eine zeitlich befristete externe Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen als gesondert abzurechnende Zusatzleistung möglich. Damit sind Kriseninterventionen gemeint, die erforderlich werden können, um besonders schwierige Prozesse in der Gruppe zu unterbrechen und die dazu dienen, ansonsten unmittelbar notwendige Entlassungen zu vermeiden. Dies setzt die vorherige dementsprechende Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt voraus.
Bei Taschengeld und Familienheimfahrten handelt es sich um individuelle Leistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.