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Konzeption

Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren

Wie bereits erwähnt stehen im EIDERHAUS 15 Plätze für Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts zur Verfügung. Die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme stellen die §§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII sowie die §§ 39/100 BSHG dar. Das Aufnahmealter sollte zwischen 6 und 18 Jahren liegen. Wenn eine Trennung zwischen Kind und Herkunftsmilieu unausweichlich erscheint, ist es notwendig, den dafür am besten geeigneten Zeitpunkt möglichst genau zu treffen. D. h., dass dem Kind soweit irgend möglich der Schritt der Trennung zumindest ansatzweise begreiflich sein sollte. Andererseits darf mit dem Schritt der Trennung nicht zu lange abgewartet werden. Jugendliche, die über lange Jahre tiefgreifende Entbehrungen erlitten haben, die die verschiedensten ambulanten Hilfeversuche oder gar gescheiterte Pflegeverhältnisse hinter sich haben, die also dementsprechend entmutigt und voll des Misstrauens gegenüber der Erwachsenenwelt sind und bei denen sich neurotische Verhaltensweisen tief verfestigt haben, stellen die aufnehmende Jugendhilfeeinrichtung vor erhebliche Probleme. Es besteht die Gefahr, dass eine Integration dann nicht mehr gelingt.

Wir können Kinder und Jugendliche aufnehmen, deren neurotische Fehlentwicklungen längerfristiges pädagogisch-therapeutisches Einwirken erforderlich machen. Für eine im Sinne des Kindes erfolgreiche Zusammenarbeit halten wir den Grundkonsens zwischen allen Beteiligten (Jugendamt, Eltern / sonstige wichtige Angehörige, Heim, je nach individueller Situation auch das Kind) über den Zusammenhang zwischen der äußerlich sichtbaren Symptomatik in den Verhaltensproblemen des Kindes und den zugrundeliegenden seelischen Problemen für unerlässlich. Die Kinder sollten in der Lage sein, öffentliche Schulen zu besuchen. Außerdem können Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, die dem Grenzbereich zwischen einer Lernbehinderung und einer geistigen Behinderung zugerechnet werden können. Massive geistige und körperliche Behinderungen würden uns allerdings überfordern. Es sind auch nicht alle dafür erforderlichen baulichen Gegebenheiten vorhanden. Sofern möglich sollten die Verhaltensprobleme und Entwicklungsdefizite sowie die bisherige Lebensgeschichte des Kindes in einer psychosozialen Diagnose erarbeitet sein, um möglichst sicher über Aufnahmen entscheiden zu können.

Wir sind darauf eingerichtet, allergiekranke Kinder aufnehmen zu können und haben in diesem Bereich während der letzten Jahre bereits Erfahrungen gewonnen. Insbesondere ist uns dabei die Beteiligung seelischer Faktoren an Allergieerkrankungen deutlich geworden. Wir sind uns bewusst, dass in Zukunft auch HIV-infizierte Kinder zur Aufnahme anstehen werden. Bei der Überprüfung der Aufnahmemöglichkeit muss die Infektion berücksichtigt werden, darf aber nicht die ausschlaggebende Rolle spielen. Auch in solchen Fällen muss die Frage nach sozialpädagogischen Kriterien entschieden werden. Wir haben Erfahrung in der Diabetesbehandlung und können daher daran erkrankte Kinder betreuen.

Außerdem gehen wir davon aus, dass in Zukunft auch für mehr Kinder zugereister ausländischer Familien Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe benötigt werden. In unserer Einrichtung leben seit Jahren auch ausländische Kinder, die zwar im öffentlichen Leben nicht von ausländerfeindlichen Attacken verschont blieben, in unserer Einrichtung jedoch gut integriert sind, Ansehen genießen und von Gruppenmitgliedern Schutz und Solidarität erfuhren, wenn sie in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt waren. Für Kinder mit schweren psychotischen Erkrankungen und deutlicher Suchtproblematik sind wir mit unserer Pädagogik, die auf die weiter oben beschriebene Klientel zugeschnitten ist, nicht die geeignete Einrichtung.

Uns ist sehr wichtig, nach Möglichkeit ein zumindest in Grundzügen entwickeltes Einverständnis des Kindes oder des/der Jugendlichen zur Aufnahme zu erreichen. Bereits in der Anfangsphase sollten bestimmte Minimalziele formuliert werden, um auf Veränderung, Perspektive und Zukunft zu orientieren. Die vorbereitenden Gespräche mit einem/r zur Aufnahme anstehenden Kind oder Jugendlichen sollten zum Ergebnis haben, dass trotz aller zwangsläufig entstehenden Bedenken und Ängste bei den Kindern und Jugendlichen die Perspektive entsteht, in bestimmten entscheidenden Lebensbereichen durch einen Milieuwechsel Erleichterung zu erfahren. Es ist dies aus verschiedenen Gründen nicht in jedem Fall möglich. Da aber von dem Gefühl, das das betreffende Kind oder die/den betreffende/n Jugendliche/n beim Umzug zu uns begleitet, in der Regel die ganze erste Phase des Aufenthalts bei uns bestimmt wird und da von der Erstphase häufig Erfolg oder Misserfolg der Jugendhilfe abhängt, sollte es die absolute Ausnahme bleiben, wenn solche vorbereitenden Gespräche mit unverbindlichem Kennenlernen am Heimatort des Kindes unterbleiben (müssen).

Der Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen sollte nach der telefonischen Abklärung der Aufnahmemöglichkeit daher ein ausführliches Aufnahmegespräch vorausgehen. Nach Möglichkeit sollte an diesem Gespräch mindestens ein Erziehungsberechtigter und die/der zuständige Sozialarbeiterln des Jugendamtes teilnehmen. Es ist eine möglichst genaue Erfassung der Erziehungs- und Entwicklungsdefizite und deren Hintergründe anzustreben, um schon von der frühesten Phase an auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfsangebote umreißen zu können. Jede Aufnahme bedeutet für alle Beteiligten ein deutliches Risiko. Es ist uns daher sehr wichtig, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt – also nach Möglichkeit vor der Aufnahme – eine Antwort auf die Frage zu finden, wo das betreffende Kind voraussichtlich richtig untergebracht wird. Ein Probewohnen im EIDERHAUS ist möglich, um in diesen Fragen möglichst viel Klarheit zu gewinnen, um Kinder und Jugendliche miteinander vertraut zu machen, um die Erwachsenen und die Atmosphäre des Hauses kennenzulernen und um Ängste abzubauen.