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Konzeption

Das Haus

Das EIDERHAUS liegt in dem Lundener Ortsteil Wollersum direkt am Deich der Eider in unmittelbarer Nähe der Nordseeküste. Lunden ist ein Ort mit ca. 3.000 Einwohnern im nördlichen Teil des Kreises Dithmarschen an der schleswig-holsteinischen Westküste. Die soziale Struktur des Orts ist durch Handwerksbetriebe, gewerbliche Kleinbetriebe, Dienstleistungsgewerbe, Landwirtschaft und Fremdenverkehr geprägt. Grund-, Haupt- und Realschule sowie eine Förderschule sind am Ort vorhanden; in der Stadt Wesselburen (ca. 20 km entfernt) steht eine Förderschule mit einer Klasse für Erziehungshilfe zur Verfügung. Gymnasien, sonstige weiterführende und berufsbildende Schulen sind in den mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichenden Städten Heide, Meldorf und Husum vorhanden.

Lunden verfügt über eine Reihe eigener Freizeiteinrichtungen (Sportplätze, -vereine, Freibad, Jugendtreff, etc.). Direkt vor dem Haus befindet sich die “eigene” Badestelle. Durch das umfangreiche Angebot der benachbarten Städte Husum, Tönning, Friedrichstadt und Heide werden die Betätigungsmöglichkeiten im Freizeitbereich ergänzt. Die Nordsee (10 km entfernt) liegt so zusagen vor der Tür, St. Peter-Ording (30 km), Ostsee (80 km), Kiel und Flensburg (ebf. 80 km), Hamburg (120 km) sind gut zu erreichen.

Im EIDERHAUS stehen heute fünfzehn Plätze für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, die auf mehrere Etagen des Hauses und damit in voneinander unterscheidbare Abschnitte verteilt sind. Eine Reihe von Umbaumaßnahmen in den letzten Jahren hat diese Aufteilung in getrennte Einheiten mit eigenen Gruppen- und Sanitärräumen ermöglicht. Es kann damit ein Leben der Kinder und Jugendlichen in kleineren und überschaubareren Einheiten erreicht werden. Die Personalausstattung ermöglicht eine Anpassung an die jeweilig gegebenen Wünsche und Anforderungen.

Für jedes Kind steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Einige Räume sind so groß gestaltet, dass sie (falls das gewünscht wird, was immer wieder vorkommt) als Doppelzimmer belegt werden können, aber auch als Einzelzimmer genutzt werden können. Für ältere Jugendliche oder Heranwachsende steht ein Apartment zur Verfügung, in dem jegliche Art der Verselbstständigung bei gleichzeitiger enger Anbindung an das Haus und das Personal eingeübt werden kann.

Neben den Zimmern für die Kinder und Jugendlichen stehen im EIDERHAUS mehrere Gemeinschaftsräume, Wohn-, Aufenthalts- und Spielzimmer zur Verfügung. In einer Werkstatt können Bastel- und Werkarbeiten durchgeführt werden. Um das Haus herum bestehen nahezu unbegrenzte sportliche und spielerische Betätigungsmöglichkeiten auf sehr weitläufigem Gelände (eigenes Grundstück und öffentliche Flächen). Wir haben ein eigenes Fuß- und Basketballfeld und ein Tiergehege, auf dem zur Zeit eine Ziegenherde lebt.

In unserem Haus werden Beteiligungsrechte und Beteiligungsverfahren der Kinder und Jugendlichen ernst genommen. Selbstverständlich ist die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Erstellung von Berichten und an ihren Hilfeplangesprächen sowie an allen anderen wichtigen Auseinandersetzungen um ihre Befindlichkeit, individuelle Situation und Aufgaben.

Da es sich beim EIDERHAUS um eine Einrichtung handelt, in der die Kinder und Jugendlichen vorübergehend oder dauerhaft den Lebensmittelpunkt finden sollen, dennoch die Gefahr vorhanden ist, dass sie diesen als fremd empfinden, ist es unabdingbar, sie darüber hinaus an Entscheidungen zu beteiligen. Dabei gibt es offene Formen der Beteiligung über Anträge, die die Kinder an das Personal stellen und über die in Dienstbesprechungen entschieden wird oder situationsbedingte Entscheidungen einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit den Kindern über individuelle Bedürfnisse. Beteiligung muss aber auch institutionalisiert sein, damit sie zu einer verbindlichen Angelegenheit wird und um allen Kindern und Jugendlichen nachvollziehbar und deutlich zu machen, dass es möglich, nötig und sinnvoll ist, sich in Entscheidungsprozesse einzubringen. Regelmäßig stattfindende Gruppenbesprechungen, Installieren eines Sprecherrates sowie punktuelle Beteiligung an Dienstbesprechungen gehören ebenso dazu wie auch eigene Entscheidungsfindungen der Kinder und Jugendlichen. Ständige Reflexion der Ergebnisse und die Auseinandersetzung um Probleme bei der Umsetzung erweitern den Kindern und Jugendlichen den Blick für die Tragweite der anstehenden Entscheidungen. Hinzu kommt, dass den Kindern und Jugendlichen bewusst wird, dass das Recht auf Beteiligung auch das Einhalten von Pflichten bedeutet.

Es ist geplant, eine eigene Gerichtsbarkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses zu schaffen. Das bedeutet, dass unter Mithilfe des Personals die Jugendlichen selbst Konsequenzen für unsoziales Verhalten erarbeiten und aussprechen. Den Kindern und Jugendlichen soll dadurch bewusst werden, dass es keine willkürliche Entscheidung ist, jemanden bei Verstößen zu “bestrafen”, sondern es darum geht, sozialen Schaden wieder gut zu machen. Zusätzlich soll ein Moderator aus dem Team des erzieherischen Personals die Aufgabe übernehmen, den Jugendlichen bei der Aufarbeitung atmosphärischer Störungen zur Seite zu stehen, um langanhaltende Probleme zu vermeiden.

In einem gemeinsamen Aushandlungsprozess zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen soll eine Satzung entstehen, in der alle notwendigen Einzelheiten, Regularien und Termine schriftlich fixiert wird. Darin soll auch festgehalten werden, welche Entscheidungen den Erwachsenen vorbehalten bleiben. Eine Überprüfung und ggf. eine Veränderung des Satzungsinhalts soll in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden.