Zurüruck zum Inhalt

Leistungsbeschreibung

Hier können sie unsere Leistungsbeschreibung online nachlesen. Unter Download können sie sich unsere Leistungsbeschreibung aber auch als PDF-Datei herunterladen.

Inhaltsverzeichnis

Kurzcharakteristik, Infrastruktur

Das EIDERHAUS ist eine seit mehreren Jahrzehnten bestehende private Jugendhilfeeinrichtung am nördlichen Ende des Kreises Dithmarschen an der schleswig-holsteinischen Westküste. Wir bieten 15 Plätze für Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts in Einzelzimmern an. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen ist uns wichtig. Der Schwerpunkt unserer Arbeit und der Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses besteht in der Aufarbeitung neurotischer Störungen, die sich bei den Kindern und Jugendlichen aufgrund schwerwiegender Entbehrungen, Notlagen und Misshandlungen in früheren Lebensphasen entwickelt haben. Unser Hauptaugenmerk ist damit weniger auf das jeweilige Symptom, dafür umso stärker auf die Grundlagen dafür gerichtet. In der vorliegenden Konzeption für unsere Einrichtung, die als Leitbild für unsere pädagogische Arbeit diese Leistungsbeschreibung nicht ersetzen soll, können unsere Einschätzungen zu diesem Auftrag nachgelesen werden.

Das EIDERHAUS liegt im Außenbereich des Ortes Lunden mit ca. 2500 Einwohnern. Der Ort verfügt über eine intakte Infrastruktur und ist von Landwirtschaft, Dienstleistungsgewerbe, Handwerk, Handel und Fremdenverkehr geprägt. Förderschule L, Grundschule, Haupt- und Realschule sind am Ort vorhanden. Berufsbildende Schulen und Gymnasien sind in den benachbarten Kreisstädten Heide und Husum, zu denen gute öffentliche Verkehrsverbindungen bestehen. Die Förderschule G kann in Meldorf besucht werden; sie ist ebenfalls gut mit öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen. Beschulungsmöglichkeit für Erziehungshilfe ist in Wesselburen (18 km entfernt) gegeben.

Zielgruppe, Personenkreis

Unser pädagogisches Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund der vorhandenen belastenden Lebenssituation in ihrer Familie, bzw. dem sonstigen derzeitigen Lebensumfeld nicht mehr ausreichend unterstützt und gefordert werden können und deshalb einen auf längere Zeit angelegten neuen Lebensmittelpunkt finden müssen. Der “Regelaufnahmefall” ist ein Mädchen oder Junge im Alter zwischen 6 und 16 Jahren. Sofern er oder sie noch schulpflichtig ist, sollte eine der genannten öffentlichen Schulen besucht werden können. Im Einzelfall kann von diesen Kriterien abgewichen werden. Junge Menschen mit starken geistigen oder körperlichen Behinderungen und mit stofflich gebundener akuter Suchtproblematik können bei uns nicht aufgenommen werden. Leichte geistige oder körperliche Behinderungen stellen kein Aufnahmehindernis dar.

Kinder mit folgenden konkreten Indikationen können aufgenommen werden:

  • Störungen und Probleme im Bezugs- und Familiensystem des jungen Menschen
  • Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten oder
  • mit Verhaltens- und emotionalen Störungen
  • Beziehungsstörungen aufgrund familiärer Belastungen
  • Probleme im Sozial-, Leistungs- und Arbeitsverhalten
  • Schulversagen
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Störungs- und Krankheitsbilder
  • schwere traumatische Erlebnisse

Aufnahmen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind möglich. Außerdem haben wir detaillierte Kenntnisse und umfangreiche Erfahrung in der Behandlung von diabeteserkrankten Kindern und Jugendlichen.

Rechtliche Grundlagen

Stationäre Erziehungshilfe gem. §§ 34, 35a, Abs. 1, Ziffer 4 und § 41 SGB VIII sowie §§ 39/100 BSHG

Pädagogischer Auftrag

Unseren pädagogischen Auftrag und unsere Zielsetzung sehen wir in der Verbindung einer Neustrukturierung des Alltagserlebens des jungen Menschen mit gezielten pädagogischen Angeboten, die ggf. durch zusätzliche therapeutische Hilfen ergänzt werden müssen. Auf der Grundlage des vereinbarten und regelmäßig fortgeschriebenen Hilfeplans verbinden sich mit diesem Auftrag in der Regel folgende Aufgaben:

  • Neustrukturierung des Alltags des jungen Menschen
  • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
  • Aufarbeitung und Überwindung von Störungen und Defiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und/oder körperlicher Entwicklung
  • Vermeidung problematischer und gefährlicher Karrieren
  • Mobilisierung und Einsatz eigener Ressourcen des jungen Menschen
  • Auseinandersetzung mit dem familiären Umfeld; Förderung der Be- und Erziehungsbedingungen durch Elternarbeit
  • Auseinandersetzung mit Bezügen außerhalb der Herkunftsfamilie und der derzeitigen Lebenssituation; Sorge für deren Erhalt und Förderung
  • Schulische und/oder berufliche Integration und Förderung
  • Beteiligung am Gemeinwesen; Wahrnehmung sozialer Aufgaben

Ziel dieser Hilfen ist entweder

  • die Rückkehr des jungen Menschen in seine Herkunftsfamilie oder
  • die Fortsetzung der Hilfe in einer geeigneteren/weiterführenden Hilfeform oder
  • die Verselbständigung der/des Heranwachsenden

Leistung, Regelangebot, Zusatzleistung

Da die bei uns aufgenommenen Kinder und Jugendlichen in so gut wie allen Fällen für eine gewisse Zeitdauer umfassende Entwicklungsphase ein neues Zuhause finden (sollen), besteht der Schwerpunkt des pädagogischen Regelangebots in der Kombination der individuellen Betreuung mit der notwendigen Alltagsbewältigung und (in aller Regel neu zu schaffender) Alltagsgestaltung. Ein gelingender Prozess dieser Art benötigt ein Wohl- und Zuhausegefühl und hat trag- und belastungsfähige emotionale Beziehungen zur Voraussetzung. Die so bestimmte Pädagogik beinhaltet sowohl einen Halt vermittelnden äußeren Rahmen durch wiederkehrende verlässliche Rhythmen und Standardisierungen, als auch die Anerkennung der durch die jeweilige Persönlichkeit gesetzten Bedingungen und Grenzen, die Beschäftigung damit, die Auseinandersetzung darum und das gemeinsame Streben nach Veränderung.

Die Zielrichtung der sozialpädagogischen Arbeit ist damit sowohl Individuation als auch Sozialisation. Auch heilpädagogisches, schulpädagogisches und in der Berufsbildung unterstützendes Handeln ist Bestandteil davon. Je detaillierter in den Hilfeplänen strukturiertes, zielorientiertes Handeln vereinbart ist, desto genauer ist die Überprüfung und Kontrolle der Erziehungspraxis möglich.

Die Kinder und Jugendlichen wohnen in Einzelzimmern, die über drei Etagen verteilt sind. Daneben stehen mehrere Wohnzimmer und sonstige Gemeinschaftsräume zur Verfügung. In einem Appartement, das der Einrichtung am Haus angegliedert ist, besteht die Möglichkeit, schrittweise in das Erwachsensein und die Verselbständigung hinein zu wachsen. Die Betreuung junger Erwachsener in der eigenen Wohnung wird ebenfalls übernommen und nach dem jeweilig anfallenden Sach- und Personalaufwand auf der Grundlage von Fachleistungsstunden abgerechnet.

Bei vielen unserer Kinder und Jugendlichen bemerken wir Probleme im (Er-)Leben ihrer Geschlechterrolle und der Identifikation damit und häufig Störungen im Sexualleben. Viele waren sexuellen Übergriffen der verschiedensten Art ausgesetzt. Wir ermöglichen daher sowohl koedukative, als auch geschlechtsspezifische Pädagogik.

Um bei der Bewältigung von Schulproblemen zu helfen, beinhaltet die Regelleistung den regelmäßigen Kontakt und die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und Schulleitungen der Schulen am Ort, in Heide und in Husum. Die Durchführung der nötigen Förderangebote in der Gruppe oder im Einzelfall und gezielte Hausaufgabenhilfe und -überwachung ist ebenfalls enthalten. Schulbegleitung über einen begrenzten Zeitraum und Einzelbeschulung im Haus (einzelne Tage bis zu vier Wochen) ist möglich. Derartige Maßnahmen über einen längeren Zeitraum müssen als Zusatzleistung abgerechnet werden, wie auch der mit dem Besuch der Schule für Erziehungshilfe verbundene zusätzliche Aufwand.

Im Hilfeplanprozess wird vereinbart, welche beraterische und evtl. auch pädagogische Arbeit mit den Eltern, Stiefeltern, Herkunftsfamilien und sonstigen Angehörigen zu leisten ist. Selbstverständlich ist deren Beteiligung an den Hilfeplangesprächen. Unabdingbar ist für uns eine möglichst genaue und sorgfältige Diagnostik über jedes Kind in unserer Einrichtung. Wir gehen davon aus, dass sich diese in einem Prozess über eine längere Phase auch nach der Aufnahme erst entwickelt und ständig hinterfragt, überprüft und erneuert werden muss. Schon allein daraus ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien. Erwünscht und angestrebt ist in diesem Zusammenhang eine Öffnung der Eltern und sonstigen Bezugspersonen, um nach Möglichkeit die Problemursachen bearbeiten zu können. In regelmäßigen Gesprächen berichten wir außerdem über die Entwicklung des Kindes. Häufigkeit und Dauer von Wochenendbesuchen und Aufenthalten während der Ferien bei den Familien wird im Einzelfall vereinbart. Besuche von Angehörigen sind erwünscht.

Viele unserer Jugendlichen besuchen nach Beendigung der Schulpflicht aufgrund ihrer Berufsunreife Förderlehrgange der verschiedenen Anbieter (JAW, Kreishandwerkerschaft, etc.). Was oben für die Zusammenarbeit mit den Schulen geschildert ist, gilt sinngemäß für die Kooperation mit diesen Trägern. Für Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten, den Weg in die Berufsfindung und Berufsförderung zu finden, können wir ein gezieltes individuelles Arbeitstrainingsprogramm einrichten. Dies ist für ein bis zwei Jugendliche möglich. Je nach Zeitdauer und Umfang dieses Angebots können hierfür Zusatzleistungen erforderlich sein. Im hauswirtschaftlichen Bereich ist ein Ausbildungsplatz möglich.

In unserer Einrichtung steht ein umfangreiches Freizeitangebot zur Verfügung. Auf dem Gelände befinden sich ein eigenes Basketball- und ein Fußballfeld sowie ein Tiergehege. Im Haus steht Tischtennis, Tischfußball und ein Billardtisch bereit. In einer kleinen Werkstatt können Bastelarbeiten und Reparaturen durchgeführt werden. Eine Spielesammlung auf dem neuesten Stand, eine Bibliothek und mehrere PC’S mit Internetanschluss werden häufig und regelmäßig genutzt. Im Haus betreiben wir eine Reihe verschiedener AG’s (Sport, Schwimmen, Fahrrad, Video, etc.). Jedes Kind und jede/r Jugendliche sollte an einer von ihnen teilnehmen. Wassersport ist mit Kanus und einer kleinen Segelyacht möglich. Das Freizeitangebot wird durch die öffentlichen Einrichtungen (Badeanstalt, Sportplätze, Naturpark) und durch Vereine ergänzt. Wir streben an, dass unsere Kinder und Jugendlichen sich am Vereinsleben beteiligen. Jährlich wird eine Ferienfahrt durchgeführt; nach Möglichkeit sollten alle bei uns wohnenden Kinder und Jugendlichen daran teilnehmen.

Durch institutionalisierte Beteiligungsverfahren wird die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen an den Entscheidungsprozessen im Haus geregelt.

Zur pädagogischen Grundbetreuung gehört damit insbesondere

  • die kognitive Förderung des Kindes, bzw. der/des Jugendlichen
  • das soziale Lernen, das Erwerben einer (neuen) Streitkultur und von Konfliktlösungsstrategien
  • umfassende emotionale Unterstützung einschließlich der Befriedigung emotionaler Grundbedürfnisse
  • Auseinandersetzung um Werte und Normen, deren Vermittlung und deren Realisierung im Alltag
  • Vermittlung und Erlernen lebenspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Pflege und ggf. Herbeiführen und Sicherung familiärer Kontakte
  • das Erlernen eines angemessenen Freizeitverhaltens
  • die Sorge für das gesundheitliche Wohlergehen
  • die schriftliche Dokumentation des pädagogischen Geschehen

Bei den in diesem Abschnitt beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Standardleistungen des Hauses, die grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zugute kommen. Selbstverständlich ist in dieser Grundleistung die umfassende Sicherstellung der alltäglichen Versorgung eingeschlossen. Dazu gehört neben der Sorge um das seelische und emotionale Wohl eine angemessene kind- und jugendgerechte materielle Versorgung mit Bekleidung, Hygieneartikeln, Schulmaterialien, etc. Wir bieten eine aufwändige Verpflegung mit einem hohen Anteil an frisch verarbeiteten Lebensmitteln. Auf einen hohen Anteil an frischem Obst und Gemüse wird dabei Wert gelegt. Für besondere einmalige Erfordernisse wie bspw. die Anschaffung eines Fahrrades, für Klassenfahrten, Erstausstattungen und Starthilfen kann im Einzelfall ein besonderer Aufwand erforderlich sein, der zusätzlich abgerechnet werden muss.

Wenn aufgrund der jeweiligen individuellen Situation über diese pädagogisch-therapeutische Grundversorgung hinaus weiterer Bedarf an Therapie und/oder psychologischer Beratung gegeben ist, handelt es sich auch dabei um gesondert abzurechnende Zusatzleistungen, sofern die dafür anfallenden Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

In besonderen Krisenfällen ist eine zeitlich befristete externe Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen als gesondert abzurechnende Zusatzleistung möglich. Damit sind Kriseninterventionen gemeint, die erforderlich werden können, um besonders schwierige Prozesse in der Gruppe zu unterbrechen und die dazu dienen, ansonsten unmittelbar notwendige Entlassungen zu vermeiden. Dies setzt die vorherige dementsprechende Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt voraus.
Bei Taschengeld und Familienheimfahrten handelt es sich um individuelle Leistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

Personal

Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen im EIDERHAUS erfolgt durch acht pädagogische Fachkräfte im Gruppendienst; das Team setzt sich aus vier weiblichen und vier männlichen Pädagogen zusammen. Es sind sechs Erzieherinnen und Erzieher und je eine Diplom-Sozialpädagogin und ein Diplom-Sozialpädagoge mit gestalttherapeutischer und familienberaterischer Zusatzausbildung. Vier dieser Mitarbeiterinnen, bzw. Mitarbeiter sind seit mehr als zehn Jahren in dieser Einrichtung tätig. Personelle Konstanz wird von allen als eine der obersten Prioritäten in der Teamsituation wahrgenommen und auf diese Weise auch realisiert. Dadurch wird eine hohe Kontinuität in der Beziehungsarbeit ermöglicht. Die Gestaltung des Dienstplans ermöglicht eine Dreifachbesetzung während der Kernzeiten und die Anwesenheit einer Pädagogin/eines Pädagogen in den Vormittagsstunden, wodurch auch kurzfristig auftretende Probleme oder Krisen aufgefangen werden können. Zusätzlich steht ein Diplom-Pädagoge mit Fortbildung zum Individualpsychologischem Berater als Einrichtungsleiter, als Leiter und Anleiter des Teams, für gruppenübergreifende Dienste sowie auch als pädagogischer Mitarbeiter zur Verfügung.

Die Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich werden von einer ausgebildeten Fachkraft wahrgenommen. Außerdem steht in diesem Bereich für die Wahrnehmung übergreifender Aufgaben eine Hauswirtschaftsmeisterin zur Verfügung. Mit ihrer über 25-jährigen Diensterfahrung in Kinder- und Jugendheimen (davon 14 Jahre bei uns) hat sie nicht nur die Aufgabe der Hauswirtschaftsleitung. Sie liefert wertvolle Beiträge für das Klima im Haus und für den Charakter der Einrichtung. Darüber hinaus sind wir anerkannte Zivildienststelle.

Qualität, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Die fachliche und personelle Qualifikation hat eine Reihe von Voraussetzungen, deren Realisierung das tägliche Bemühen gilt. Die wichtigsten Eckpunkte bilden dabei

  • ein vertrauensbildender und vertrauensvoller Bezugsrahmen als unabdingbare Grundlage für erfolgreiche pädagogische Prozesse mit dem einzelnen Kind
  • Transparenz, Überschaubarkeit, Berechenbarkeit und Authentizität sowie Wahrung demokratischer Rechte in der täglichen Arbeit
  • die bewusste Anwendung fachlicher Standards auf die jeweilige Konfliktlage
  • die gezielte Verbindung der pädagogischen Alltagsgestaltung mit individuellen pädagogischen Bedürfnissen und Erfordernissen des jeweiligen Kindes
  • die Beteiligung der jungen Menschen an ihrem individuellen Hilfeprozess wie an der Gestaltung der Gruppenpädagogik und an Entscheidungsprozessen im Haus
  • die flexible Differenzierung des pädagogischen Vorgehens
  • die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schaffung eines pädagogisch-therapeutischen Milieus
  • deren Konfliktfähigkeit, aber auch deren Fähigkeiten in der Deeskalation von Konflikten und Beherrschung von Konfliktlösungsstrategien

Durch folgende Maßnahmen sollen diese Qualitätsstandards gewährleistet werden

  • wöchentliche Dienstbesprechung inklusive Fallbesprechungen
  • Regelmäßige externe Fortbildung aller Mitarbeiter/innen
  • Fortsetzung der in den letzten dreizehn Jahren sehr erfolgreichen Bemühungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Fluktuation im Kollegium zu vermeiden
  • Dienstplangestaltung mit langen Überschneidungszeiten zur Sicherung von Kontinuität, um Risiken des Schichtdienstes zu reduzieren
  • Erstellung von Leitfragen für jedes Kind und jede/n Jugendliche/n auf der Grundlage des Hilfeplans
  • detaillierte Dokumentation auf dieser Grundlage

Diese Leistungsbeschreibung ist nicht als feststehende Größe zu betrachten. Sie entspricht unserem derzeitigen Erfahrungs- und Entwicklungsstand. Durch alltägliche Veränderungen und Weiterentwicklung, aber auch durch ständige Überprüfung im Zusammenwirken des Kollegiums, mit den Kindern und Jugendlichen, mit deren Familien und mit den Jugendämtern wird sie selbst ständigen Veränderungen ausgesetzt sein.